Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Garten- und Landschaftsbau Schmitz (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen Kostenvoranschlags durch den Kunden
  • Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer
  • Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Zusatzleistungen, die nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind, werden gesondert berechnet.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, während der Ausführung notwendige Änderungen vorzunehmen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und dem Vertragszweck dienen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt wie folgt:

  • 50% Anzahlung nach Vertragsschluss
  • 50% nach Fertigstellung der Leistung

(3) Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, die Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Ausführungszeit

(1) Der Beginn der Ausführung wird zwischen den Parteien vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die durch höhere Gewalt (z.B. Witterungseinflüsse) oder nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

(3) Bei witterungsbedingten Ausfällen wird der Auftrag nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat für einen ungestörten Arbeitsablauf zu sorgen und dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • Zufahrten zum Arbeitsgebiet frei sind
  • Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind (falls erforderlich)
  • erforderliche Genehmigungen vorliegen

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung.

(3) Bei Pflanzen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für natürliches Absterben durch Krankheiten, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

(3) Die Haftung für verdeckte Leitungen und Anlagen im Erdreich obliegt dem Auftraggeber, sofern dieser nicht vor Arbeitsbeginn auf deren Lage hingewiesen hat.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Münster, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Mai 2026